Beurlaubung

Beurlaubungen sind mindestens 1 Tag vor der geplanten Beurlaubung schriftlich beim Klassenlehrer zu beantragen. Dafür muss die Vorlage “Antrag auf Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht” beim Klassenlehrer eingereicht werden. Formlose Anträge oder Anträge durch Lernsax sind nicht zugelassen.

Der Grund der geplanten Beurlaubung muss dabei angegeben werden. Sie können mit dem Antrag auf Befreiung/Beurlaubung weitere Dokumente abgeben (z.B. beim einer Kur Informationen bezüglich der Beschulung oder Betreuung).

Das einreichen von einem Antrag auf Beurlaubung ist noch keine Freistellung- bis zur Genehmigung durch die Schule besteht Schulpflicht.

Beurlaubungen erfordern einen triftigen Grund (vgl. Schulbesuchsordnung §4, z. B. Eheschließung, Todesfall) und müssen vom Klassenlehrer bzw. der Schulleitung genehmigt werden. Eine Ablehnung ist möglich.

Mehrwöchige Beurlaubungen (z. B. Heilkur) sollten frühzeitig mit dem Klassenlehrer abgestimmt werden. Kurzfristigere Beurlaubungen, die nicht einen ganzen Schultag umfassen (z.B. Arzttermin), sind telefonisch im Sekretariat zu melden unter 📞0351 – 3100219.

Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen bedürfen der Genehmigung durch den Schulleiter (§4 Abs. 5).

Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn das schriftliche Formular in der Schule abgegeben wurde.