Krankmeldung
- Sie können Ihr Kind über Schulmanager-Online im Modul „Krankmeldung” direkt krankmelden: login.schulmanager-online.de.
- Sie können das Kind auch telefonisch unter 0351 3100219 krankmelden (gerne können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen).
In beiden Fällen muss innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer nachgereicht werden (vgl. SBO §2 Abs. 1, Satz 3)
Ohne diese schriftliche Entschuldigung können trotz Krankmeldung unentschuldigte Fehlstunden oder Fehltage entstehen.
Für die schriftliche Entschuldigung können Sie entweder die vorgefertigte Vorlage im Schulmanager verwenden, die automatisch bei der Krankmeldung generiert wird, oder eine eigene Entschuldigung im Format DIN A4 mit dem Grund der Abwesenheit beim Klassenlehrer abgeben.
Ab den 6. Fehltag ist eine Entschuldigung durch Vorlage eines Ärztescheins notwendig (vgl. SBO §2 Abs. 3 Satz 1).
Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann nach SBO §2 Abs. 3 Satz 2 die Schule eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
Wenn Sie Ihr Kind aus einem anderen Grund als Krankheit vom Unterricht befreien lassen möchten, lesen Sie bitte die Seite „Beurlaubung”.
Befreiung vom Sportunterricht
Ihr Kind kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit werden. Über die Befreiung entscheidet grundsätzlich die Schulleitung. Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die Sportlehrkraft. Ab der Dauer von einer Woche kann die Befreiung von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen ab der Dauer von vier Wochen bedürfen der amtsärztlichen (kinder- und jugendärztlichen) Bestätigung. Nur bei offenkundigen Befreiungsgründen kann auf eine Vorlage verzichtet werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.
Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler, auch bei vorliegendem Antrag auf Befreiung, am Sportunterricht teilzunehmen und werden dann als Helferinnen oder Helfer eingesetzt bzw. mit Theorieaufgaben zum Thema in den Unterricht involviert.