Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krank ist, muss die Schule spätestens bis 9:00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt werden. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:

In beiden Fällen muss innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer nachgereicht werden (vgl. SBO §2 Abs. 1, Satz 3)

Ohne diese schriftliche Entschuldigung können trotz Krankmeldung unentschuldigte Fehlstunden oder Fehltage entstehen.

Für die schriftliche Entschuldigung können Sie entweder die vorgefertigte Vorlage im Schulmanager verwenden, die automatisch bei der Krankmeldung generiert wird, oder eine eigene Entschuldigung im Format DIN A4 mit dem Grund der Abwesenheit beim Klassenlehrer abgeben.

Ab den 6. Fehltag ist eine Entschuldigung durch Vorlage eines Ärztescheins notwendig (vgl. SBO §2 Abs. 3 Satz 1).

Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann nach SBO §2 Abs. 3 Satz 2 die Schule eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Wenn Sie Ihr Kind aus einem anderen Grund als Krankheit vom Unterricht befreien lassen möchten, lesen Sie bitte die Seite „Beurlaubung”.